Ratgeber / Praxen & Heilberufe

Praxismarketing: Was ist erlaubt, was kann teuer werden?

Erlaubt ist grundsätzlich die sachliche Information über angebotene Diagnoseverfahren, Behandlungsmethoden, Qualifikationen und Praxisabläufe. Unzulässig sind insbesondere irreführende Wirkungsbehauptungen und Aussagen, die einen sicheren Behandlungserfolg suggerieren; zusätzliche Grenzen hängen vom Verfahren und Werbeinhalt ab.

Kostenloses Erstgespräch buchen

30 Minuten, kostenlos, per Telefon oder Video.

Von Frank Steinfurt · Stand: 14. Oktober 2026

Ein einziger unbedachter Heilungssatz kann Ihre schöne Praxiswebsite in ein teures Problem verwandeln. Gute Textarbeit kennt die Grenze, bevor die Seite online geht.

Die wichtigsten Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) auf einen Blick

Das HWG gilt nicht pauschal für jeden Satz auf jeder Praxiswebsite. Sein Anwendungsbereich umfasst unter anderem Werbung für Behandlungen, soweit sie sich auf Krankheiten oder krankhafte Beschwerden bezieht. Ausgangspunkt ist die konkrete Aussage im konkreten Zusammenhang.

§ 3 HWG untersagt irreführende Gesundheitswerbung. § 11 HWG enthält zusätzliche Vorgaben für Publikumswerbung. § 12 HWG begrenzt Werbung zu den in seiner Anlage aufgeführten Krankheiten. Hinzu kommt § 5 UWG für irreführende geschäftliche Angaben.

Die praktische Konsequenz

Beschreiben Sie Ihre Arbeit nachvollziehbar. Behaupten Sie keine Wirkung, die Sie nicht belegen können. Werberecht ist kein Hindernis für eine klare Positionierung; es setzt die Grenzen für deren Aussagen.

Welche Begriffe und Aussagen können zu Abmahnungen führen?

Besonders problematisch sind Formulierungen wie „garantiert geheilt“, „wirkt immer“ oder unbelegte Behauptungen über bestimmte Krankheiten. Ein allgemeiner Hinweis im Footer korrigiert keinen sicheren Heilerfolg in der Überschrift. Auch bildliche Darstellungen müssen im Zusammenhang geprüft werden.

Vorher-nachher-Bilder sind nicht in jeder Form pauschal verboten. Irreführende oder missbräuchliche Darstellungen können unzulässig sein; für bestimmte operative plastisch-chirurgische Eingriffe gilt ein besonderes Verbot vergleichender Darstellungen. Das bloße Wort „Symptom“ entscheidet ebenfalls noch nicht über die Zulässigkeit.

Werbung für Behandlungen zu den Krankheiten der Anlage zu § 12 HWG unterliegt besonderen Einschränkungen. Deshalb gehört eine Indikationsliste nicht ungeprüft aus einer fremden Website in Ihren Auftritt. Eine Wortliste allein kann die Prüfung des Gesamtinhalts nicht ersetzen.

Textarbeit mit Blick auf die Grenzen

Klare Texte, bevor die Seite online geht.

Wir berücksichtigen die Werbegrenzen schon beim Schreiben, statt später zu reparieren. Fachliche Aussagen stimmen wir mit Ihnen ab. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; typische Werbefehler vermeiden wir von Anfang an.

Website zum Festpreis
990 €netto
bis online, nach Angaben und Freigabe
14 Tage
Einrichtung Telefonassistent
ab 490 €netto

Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer. Beim Telefonassistenten kommen laufende Anbieter- und Nutzungskosten hinzu.

Kostenloses Erstgespräch buchen

In 30 Minuten wissen Sie, was Ihre Website braucht.

Wie Sie Ihre Therapien seriös beschreiben, ohne Heilversprechen abzugeben

Beginnen Sie mit dem, was Sie nachvollziehbar beschreiben können: Ablauf, verwendete Methoden, Dauer, Qualifikation und organisatorische Voraussetzungen. „Beim ersten Termin besprechen wir Ihr Anliegen und den weiteren Ablauf“ informiert konkret, ohne einen Erfolg vorwegzunehmen.

Trennen Sie Ihr Behandlungskonzept von belegten Wirkungsangaben. Auch „kann helfen“ ist kein Freifahrtschein für eine unbelegte Behauptung. Wenn ein Text eine medizinische Wirkung anspricht, muss diese Aussage fachlich und rechtlich tragfähig sein.

Verkaufsstark wird Ihre Seite durch Orientierung: Wer sind Sie? Wie arbeiten Sie? Was kostet der Termin? Wie geht es weiter? Das kann deutlich, persönlich und überzeugend formuliert werden. Ihre Expertise braucht keine künstliche Erfolgsgarantie. Weitere Beispiele finden Sie unter Heilpraktiker Marketing.

Checkliste: Ist Ihre aktuelle Praxiswebsite rechtssicher?

  • Beschreibt jede Wirkungsangabe Ihr tatsächlich angebotenes Verfahren und lässt sie sich fachlich belegen?
  • Vermeiden Überschriften und Bilder den Eindruck eines garantierten Erfolgs?
  • Sind Berufsbezeichnungen, Qualifikationen und Erfahrungsangaben korrekt?
  • Wurden Indikationslisten, Patientenberichte und Vorher-nachher-Darstellungen konkret geprüft?
  • Passen Impressum, Datenschutzinformationen und eingesetzte Dienste zur tatsächlichen Website?
  • Sind Honorare, Kontaktwege und organisatorische Angaben aktuell und verständlich?

Diese Checkliste deckt typische Baustellen auf. Sie ist kein rechtliches Prüfsiegel. Bei strittigen Aussagen oder besonderen Verfahren braucht es eine qualifizierte Einzelfallprüfung.

KI an Bord setzt Ihre Praxiswebsite im vereinbarten Paket für 990 EUR einmalig netto zzgl. Umsatzsteuer um und berücksichtigt die Werbegrenzen bei Struktur und Text. So wird Rechtsbewusstsein Teil des Aufbaus statt einer teuren Reparatur nach Veröffentlichung.

Quellen für die gesetzlichen Aussagen

Über den Autor

Frank Steinfurt

Gründer von KI an Bord und Geschäftsführer der Healio GmbH in Hamburg, zu der KI an Bord gehört. Er verbindet Websiteentwicklung mit Erfahrung aus der Gesundheits- und Versicherungsbranche.

Stand: 14. Oktober 2026 · Mehr über Frank Steinfurt

Häufige Fragen

Darf ich meine Behandlungsmethoden nennen?

Grundsätzlich ja. Entscheidend sind die konkrete Beschreibung, etwaige Wirkungsbehauptungen, der Anwendungsbereich des HWG und weitere einschlägige Vorschriften.

Macht ein Disclaimer Heilversprechen zulässig?

Nein. Eine irreführende Aussage wird nicht automatisch durch einen allgemeinen Hinweis an anderer Stelle zulässig.

Ist dieser Artikel eine juristische Freigabe meiner Website?

Nein. Er erläutert typische Grenzen anhand der gesetzlichen Vorschriften. Die rechtliche Beurteilung einer konkreten Website erfordert eine Prüfung ihrer einzelnen Aussagen und ihres Gesamtbilds.

Lernen wir Ihre Praxis oder Ihren Betrieb kennen.

In 30 kostenlosen Minuten besprechen wir, was Ihnen wichtig ist und welcher Auftritt zu Ihnen passt. Danach entscheiden Sie in aller Ruhe.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Ihr verbindliches Festpreisangebot bekommen Sie nach dem Gespräch.